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Liebe Eltern,

 

wir sind von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Erziehung informiert worden, dass die Covid-Basisschutzmaßnahmen zum 12.02.2023 außer Kraft gesetzt sind.

Das bedeutet, dass es ab dem 13.02.2023
– keine Isolationspflicht bei einer Infektion mehr gibt.
– keine Testpflicht an den Schulen angeordnet werden können.

Wie ich Ihnen in meinem letzten Schreiben angekündigt habe, besteht weiterhin die Möglichkeit einer freiwilligen Testung zweimal in der Woche.

Wir möchten Sie dennoch dringend darum bitten, ihr Kind bei Auftreten von Krankheitssymptomen nicht in die Schule zu schicken bzw. abzuholen.

Mit freundlichen Grüßen

Claudia Buchert – Schulleiterin

// Ergänzende Mitteilung vom 14.2.2023

Die neuesten Vorgaben der Senatsverwaltung lassen uns alle etwas verwirrt zurück. Viele fragen nach, welchen Sinn die Testung hat, wenn sich niemand mehr isolieren muss. Wir können diesen Widerspruch nicht auflösen, aber wir können eine Regelung finden, wie wir damit verfahren wollen.

Nach eingehender Beratung haben wir uns zu folgendem Verfahren entschlossen:
– Diejenig en Eltern, die unterschrieben haben, dass ihr Kind freiwillig getestet werden soll,
bekommen pro Woche zwei Tests ausgehändigt, damit sie diese zu Hause durchführen
können.
– Voraussetzung für das Aushändigen der Tests ist die Unterschrift der Eltern auf dem
entsprechenden Formular bezüglich der freiwilligen Testung.
– Sofern Sie an der freiwilligen Testung teilnehmen, bitten wir Sie, Ihr Kind am Sonntag und
am Mittwoch zu testen. Ist ein Test positiv, bitten wir darum, dass das Kind zu Hause bleibt,
bis es wie der negativ ist.

Ich hoffe sehr, dass wir in Ihrem Sinne handeln und danken Ihnen für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

Claudia Buchert – Schulleiterin