Liebe Eltern,
da die inzwischen vorliegenden rechtlichen Grundlagen vorsehen, dass ein Kind, bei dem ein positives Ergebnis des Selbsttests vorliegt, von der Lerngruppe getrennt werden muss, werden wir ab jetzt so verfahren.
Weiterhin gilt natürlich, dass wir das Wohlbefinden des betroffenen Kindes im Blick behalten, es nicht alleine lassen und die Situation so kindgerecht und angenehm wie möglich gestalten werden.
Ich danke für Ihr Verständnis.
Herzliche Grüße
Claudia Buchert – Schulleiterin