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Liebe Eltern,

am 4. März 2021 wurde im Abgeordnetenhaus das Schulgesetz § 129a durch den Absatz 9 ergänzt.
Er besagt, dass Schüler*innen der Jahrgangsstufe 1-10 auf Antrag der Erziehungsberechtigten die Jahrgangsstufe wiederholen können. Voraussetzung dafür ist allein ein verpflichtendes Beratungsgespräch durch die Schule.

Nun haben wir Informationen erhalten, wie zu verfahren ist:
2021-03-25 Elternbrief Wiederholen

Mit freundlichen Grüßen
i.A.

Claudia Buchert – Schulleiterin