Liebe Eltern,
am 4. März 2021 wurde im Abgeordnetenhaus das Schulgesetz § 129a durch den Absatz 9 ergänzt.
Er besagt, dass Schüler*innen der Jahrgangsstufe 1-10 auf Antrag der Erziehungsberechtigten die Jahrgangsstufe wiederholen können. Voraussetzung dafür ist allein ein verpflichtendes Beratungsgespräch durch die Schule.
Nun haben wir Informationen erhalten, wie zu verfahren ist:
2021-03-25 Elternbrief Wiederholen
Mit freundlichen Grüßen
i.A.
Claudia Buchert – Schulleiterin