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Liebe Eltern,

wie Sie bestimmt der Presse entnommen haben, sind die Voraussetzungen für die Notbetreuung präzisiert worden. Die bisherige strikte Regelung der Inanspruchnahme, dass beide Elternteile systemrelevante Berufe ausüben müssen, wird für ausgewählte Berufsgruppen auf eine sogenannte „Ein-Elternteil-Regelung“ umgestellt. Das bedeutet, dass in diesen Fällen nur mehr ein Elternteil in einer der ausgeführten Berufsgruppen tätig sein muss, um Anspruch auf eine Notbetreuung zu haben. Das bisherige zweite Kriterium, demzufolge keine andere Möglichkeit einer Kinderbetreuung organisiert werden kann, gilt über alle Berufsgruppen hinweg unverändert weiter.

Sofern Sie im Einzelhandel (Lebensmittel und Drogeriemärkte) oder in der Behindertenhilfe tätig sind und eine Notbetreuung unter Beachtung der genannten Kriterien benötigen, füllen Sie bitte die angehängte Eigenerklärung aus und melden ihr Kind im Sekretariat an. Da wir noch kein neues Formular haben, bitten wir Sie, Ihre Berufsgruppe handschriftlich zu ergänzen.

Bisher haben wir Kinder in der Notbetreuung in der Zeit von 8:00 – ca. 16:00 Uhr. Um den Personaleinsatz gut koordinieren zu können, möchten wir Sie bitten, spätestens einen Tag vorher anzumelden, dass Sie Betreuung außerhalb dieser Kernzeit benötigen.

Mit freundlichen Grüßen
Claudia Buchert – Schulleiterin